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STERBEHILFE

viele MENSCHEN fürchten sich davor, in einem hoffnungslosen zustand ohne bewusstsein an apparate angeschlossen zu sein

Hier wollen wir Ihnen erklären, was die gesetzlichen Möglichkeiten zum Thema Sterbehilfe sind.

Wir selbst sind ehrenamtlich in der Begleitung von Menschen in Trauer und an ihrem Lebensende tätig.

Oft sehen wir, wenn erst einmal der FOKUS NICHT MEHR auf HEILUNG, sondern auf SCHMERZFREIHEIT und LEBENSQUALITÄT liegt, die verbleibende ZEIT noch als Geschenk erfahren werden kann.

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Rosafarbene und orange Rosenblüten die in einer Hand liegen

wenn die zeit sich neigt

Sterbehilfe - ein viel diskutiertes Thema.

Hier wollen wir Sie zu diesem Thema aufklären und erklären, was für Möglichkeiten bestehen.

 

Im Jahr 2015 wurde in Österreich eine Studie durchgeführt, in welcher sich 62 % der Befragten dafür ausgesprochen haben, dass ein Mensch, der zum Pflegefall wird und nicht mehr leben möchte, selbst über den Zeitpunkt seines Todes entscheiden dürfe.

In der Schweiz gibt es seit gut 20 Jahren Vereine wie DIGNITAS und EXIT, die sich dem Thema annehmen.

Vom Erstgespräch bis zum begleiteten Suizid vergehen jedoch mehrere Monate.

Darum ist es hilfreich und sinnvoll, sich schon frühzeitig zu informieren und Kontakt aufzunehmen.

Genaue Informationen erhalten Sie dazu im Internet unter dignitas.ch oder exit.ch.

In Österreich ist die BEIHILFE ZUM SUIZID seit 1. Jänner 2022 nicht mehr strafbar. 

Was bedeutet Beihilfe zum Suizid und gibt es ALTERNATIVEN?

Beihilfe zum Suizid

Darunter versteht man die Selbsttötung mithilfe einer Person, die ein Mittel dazu bereitstellt. Das Mittel MUSS von der ERKRANKTEN PERSON SELBST eingenommen werden.

Laut Urteil des VfGH hat die gesetzliche Lage bis Dezember 2021 gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoßen. Außerdem war es verfassungswidrig, jede Art von Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. 

Am 23. Oktober 2021 einigte sich die österreichische Regierung auf eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe: seit dem 1. Jänner 2022 kann dazu eine sogenannte Sterbeverfügung, ähnlich der Patientenverfügung aufgesetzt werden. Diese beschränkt sich auf dauerhaft schwerkranke und unheilbar kranke Menschen. Minderjährige sind von dieser Regelung ausgenommen. Hospiz- und Palliativversorgung sollen in Österreich ausgebaut werden. Parallel dazu soll für die Betroffenen, welche eine Sterbeverfügung aufgesetzt und beglaubigt haben, in Apotheken ein eigenes zum Tode führendes Präparat erhältlich sein.

In anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Luxemburg und Belgien wird selbst die aktive Sterbehilfe praktiziert. In der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe zwar verboten, allerdings ist die Beihilfe zum Suizid (ähnlich wie in Österreich) erlaubt. 

Die Beihilfe zum Suizid ist somit in Österreich seit dem 1. Jänner 2022 unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zulässig.

Passive Sterbehilfe

Unter passiver Sterbehilfe versteht man das UNTERLASSEN von LEBENSVERLÄNGERNDEN MASSNAHMEN.

Zum Beispiel das Abschalten eines Beatmungsgeräts oder keine Nahrung mehr über eine Magensonde zuzuführen.

Manche Patienten verweigern das Essen und das Trinken. Entscheidet sich ein Mensch dafür, keine Nahrung mehr aufzunehmen, tritt meist nach einigen Tagen bis wenigen Wochen der Tod ein. 

Passive Sterbehilfe ist völlig legal und nicht strafbar.

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